Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.1991 - 16 A 1924/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,6604
OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.1991 - 16 A 1924/88 (https://dejure.org/1991,6604)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03.07.1991 - 16 A 1924/88 (https://dejure.org/1991,6604)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03. Juli 1991 - 16 A 1924/88 (https://dejure.org/1991,6604)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,6604) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Deutsche Volkszugehörigkeit; Unzureichende Deutschkenntnisse; Indizwirkung; Polen; Ausreise wegen der Spätfolgen der Verfolgung; Allgemeine Verfolgung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1992, 297
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)

  • OVG Schleswig-Holstein, 11.11.1992 - 5 L 413/91

    Spätgeborener; Vertriebene; Vertreibungsdruck; Polen

    Angesichts dessen müßte er - auch in Ansehung der in Polen früher herrschenden Restriktionen beim öffentlichen Gebrauch der deutschen Sprache (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 03.07.1991 - 16 A 1924/88 - DVBl. 92, 297 mwN; Häusser/Kapinos/Christ, aaO, Länderinformation Polen, Rdn. 24) - auch schon bei seiner Einreise im August 1989 über relativ gute mündliche Deutschkenntnisse verfügt haben.
  • OVG Schleswig-Holstein, 11.11.1992 - 5 L 76/92

    Sprachkenntnisse; Volksdeutsches Besußtsein; Spätgeborener

    Anders als im vom Bundesverwaltungsgericht aaO entschiedenen, Rumänien betreffenden Fall war der öffentliche Gebrauch der deutschen Sprache in Polen bis 1956 sogar unter Strafe gestellt und führte auch danach noch zu allgemeiner Verachtung, wenn auch ihr Gebrauch im häuslich-familiären Bereich möglich blieb (vgl. Häusser/Kapinos/Christ, aaO, Länderinformation Polen, Rdn. 24; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 03.07.1991 - 16 A 1924/88 -, DVBl. 92, 297 mwN).
  • VG Ansbach, 09.01.2008 - AN 15 K 07.03157

    Klage auf Erhalt eines Vertriebenenausweises, obwohl bereits 1988 die Erteilung

    Doch blieb der Gebrauch der deutschen Sprache im häuslichen Bereich möglich (vgl. OVG Münster, DVBl. 1992, 297 m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 12.2.1991, Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 67).
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.11.1992 - 5 L 338/91

    Wehrmacht; Wehrdienst; Staatsangehörigkeit; Polen; Deutsche Minderheit; Deutsche

    Unter diesen Umständen kommt der fehlenden bzw. nur unzureichenden Vermittlung der deutschen Sprache im Elternhaus der Klägerin Indizwirkung gegen eine deutsche Volkszugehörigkeit zu (so auch OVG NW, Urteil vom 03.07.1991 - 16 A 1924/88 -, DVBl 1992, 297).
  • OVG Schleswig-Holstein, 11.11.1992 - 5 L 389/91

    Sprachbeherrschung; Deutsches Volkstum; Spätgeborene; Polen

    Anders als in dem vom Bundesverwaltungsgericht - aaO - entschiedenen, Rumänien betreffenden Fall war der öffentliche Gebrauch der deutschen Sprache in Polen bis 1956 sogar unter Strafe gestellt und führte auch danach noch zu allgemeiner Verachtung, wenn auch ihr Gebrauch im häuslich-familiären Bereich möglich blieb (vgl. Häusser/Kapinos/Christ, aaO, Länderinformation Polen, Rnr. 24; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 03.07.1991 - 16 A 1924/88 -, DVBl 92, 297 mwN).
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.12.1992 - 5 O 28/92

    Staatsangehörigkeitsrecht; Deutsche Volkszugehörigkeit; Wehrdienst; Deutsche

    Schließlich hat das Verwaltungsgericht zutreffend abschließend daraufhin gewiesen, daß der Kläger auch nicht den Nachweis geführt hat, daß ein (unterstelltes) Bekenntnis seines Vaters zum deutschen Volkstum auf ihn überliefert worden wäre, wobei seinen fehlenden deutschen Sprachkenntnissen bei der Einreise im Juni 1989 (vgl. Verteilungsbescheid des Bundesverwaltungsamtes vom 10.07.1989) und auch noch ein Jahr später in Ermangelung anderer Merkmale eine maßgebliche Bedeutung zu seinen Lasten zukommen kann (vgl. im einzelnen Urteil des Senats vom 11.11.1992 - 5 L 76/92 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 03.07.1991 - 16 A 1924/88 -, DVBl. 92, 297 mwN.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 11.11.1992 - 5 L 366/91

    Vertreibungsdruck; Asylverfahren

    So kann sich die Annahme, ein Ausweisbewerber sei aus vertreibungsfremden Gründen ausgereist, dann aufdrängen und auch als berechtigt erweisen, wenn sich aus der Begründung des Asylbegehrens ergibt, daß die Ausreise aus dem Vertreibungsgebiet in erster Linie oder gar ausschließlich auf Motiven beruht, die mit dem später behaupteten deutschen Volkstum nichts zu tun haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 02.12.1986 - 9 C 6.86 -, Buchholz Nr. 47 zu § 6; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 03.07.1991 - 16 A 1924/88 -, DVBl 1992, 297, 298).
  • VG Köln, 26.03.2013 - 7 K 3751/11

    Familiäre Vermittlung der deutschen Sprache als Voraussetzung der Feststellung

    vgl. zum Ganzen: OVG NRW, Beschluss vom 06.09.2011 - 11 E 873/11 - Beschluss vom 15.04.2011 - 12 A 423/10 - Beschluss vom 30.05.1994 - 22 E 162/94 - Urteil vom 03.07.1991 - 16 A 1924/88 - BVerwG, Urteil vom 02.12.1986 - 9 C 6.86 -, Buchholz 412.3, § 6 BVFG Nr. 47.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht